Graue-Flecken-Förderung: Entwurf der Förderrichtlinie liegt vor

„Als graue Flecken gelten Gebiete, in denen aktuell lediglich ein NGA-Netz verfügbar ist und in den kommenden drei Jahren kein weiteres NGA-Netz geplant ist“
Definition nach BMVI

 

Bereits im Herbst letzten Jahres einigte sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die EU-Kommission darauf, die Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s (von ursprünglich 30 Mbit/s) zu erhören. Hierüber haben wir bereits im Beitrag „Bund darf künftig Glasfasernetze fördern“ berichtet.

 

 

 

Erster Entwurf für das neue Förderprogramm liegt vor

Nun hat das BMVI einen ersten Entwurf („Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland”) zur Konsultation vorgelegt.

 

Laut diesem soll im ersten Schritt die Aufgreifschwelle auf 100 Mbit/s angehoben werden. Der Wegfall der Aufgreifschwelle ab 2023 ist erst Teil des zweiten Schritts, welcher voraussichtlich erst in der nächsten Legislaturperiode Gegenstand der Förderrichtlinie wird.

 

Profitieren sollen vor allem sozioökonomische Treiber wie Schulen, Krankenhäuser und Rathäuser, sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Denn neben der Anhebung der allgemeinen Aufgreifschwelle sollen KMUs künftig die Möglichkeit haben, Fördermittel auch dann zu nutzen, wenn sich diese in Gebieten befinden, welche bereits mit 100 Mbit/s versorgt werden können. Voraussetzung ist hier, dass diese unter die Definition der EU von kleinen und mittelständischen Unternehmen fallen.

 

Landwirtschaftsbetriebe sind unabhängig von der Mitarbeiterzahl förderfähig. Ebenso wie die sozioökonomischen Treiber. Es ist jedoch bewusst, dass die Förderung der sozioökonomischen Schwerpunkte nicht isoliert erfolgen kann. Deshalb wird angestrebt, in diesem Rahmen auch Haushalte mit zu erschließen.

 

Gebiete, die bereits mit HFC-Netzen oder FTTB/H-Netzen ausgestattet sind, sind grundsätzlich nicht förderfähig.

 

Förderungsvolumen

Die Förderungshöhe beläuft sich pro Projekt auf bis zu 150 Millionen Euro. So soll eine flächendeckende Abdeckung mit Gigabitanschlüssen bis 2025 endlich ermöglicht werden.

 

Netze, die im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms errichtet wurden, können bereits vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums eines im gleichen Gebiet bereits geförderten NGA-Netzes grundsätzlich in Betrieb genommen werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn dem der Betreiber des bereits vorhandenen, zuvor geförderten Netzes im Rahmen des Markterkundungsverfahrens widerspricht. Damit erhält das Markterkundungsverfahrens besonders für Betreiber von zukünftigen und bereits geförderten Netzen noch mehr Bedeutung.

 

 

Kontakt
close slider

    Bitte senden Sie mir gelegentlich E-Mails zu Produkten und Services von ropa. (Sie können diese E-Mails jederzeit abbstellen.)

    JaNein


    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt.

    Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.