Sicherheit von Messenger Diensten

Gerade in der aktuellen Zeit erfolgt der Austausch mit Freunden und Bekannten vorranging digital, nicht selten über Messenger. WhatsApp ist hierbei der wohl bekannteste. Im Februar 2020 erreichte der Messenger erstmals die Grenze von zwei Milliarden monatlich aktiven Nutzern. Fragt man Personen in Deutschland, ob sie WhatsApp nutzen, lautet die Antwort in knapp 80% der Fälle „Ja“. Auch die Kommunikation zwischen Kollegen und Geschäftspartnern über diesen und andere Messenger nimmt stetig zu. Und gerade das macht die Nutzung dieses Dienstes so attraktiv.

 

Doch Ankündigungen zu Änderungen in den Nutzungsbedingungen Anfang dieses Jahres sorgten für Verwirrungen und Bedenken bei einigen Nutzern. So änderte WhatsApp am 04.01.2021 seine Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie und bittet die Nutzer um Zustimmung der Änderungen. Ursprünglich sollte dies bis zum 8. Februar erfolgen. Nutzer, die bis dahin nicht zugestimmt hätten, sollten gesperrt werden. Aufgrund der Nutzerreaktion in Form einer großen Abwanderungswelle hat WhatsApp dieses Vorhaben vorerst widerrufen und gibt bekannt, Änderungen erst am 15. Mai wirksam zu machen.

 

Doch was passiert nun, wenn man den Änderungen nicht zustimmt? Und was wenn doch?

Wer den neuen Bedingungen bis zum 15. Mai nicht zugestimmt hat, kann WhatsApp nicht mehr im vollen Umfang nutzen. Der Account wird zwar nicht gesperrt, und es ist möglich für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen zu erhalten, in der App können aber weder Nachrichten gelesen noch gesendet werden, so heißt es in einem Hilfetext von WhatsApp. Damit muss auf die Kernfunktionen der App verzichtet werden. Also doch den Bedingungen zustimmen? Das wäre am bequemsten.

 

Aber wozu willigt man eigentlich ein, wenn man den neuen Nutzungsbedingungen zustimmt? Die Änderung führt dazu, dass WhatsApp nun auch die Daten von deutschen Nutzern an den Mutterkonzern Facebook weitgeben und diese beispielsweise zu Werbezwecken nutzen darf. So steht es jedenfalls in den globalen Datenrichtlinien. Für europäische Staaten gilt eine eigene Datenschutzrichtlinie in der es heißt „Keine der Informationen, die WhatsApp auf dieser Grundlage weitergibt, dürfen für die eigenen Zwecke der Facebook-Unternehmen verwendet werden.“ Das bedeutet, WhatsApp kann Nutzerdaten auch mit anderen Facebook-Unternehmen teilen, darf diese aber nicht zu Werbezwecken verwenden. Ob Daten doch für Werbezwecke verwendet werden, kann der Nutzer selbst nicht überprüfen. Doch hier gilt wie so oft im Leben die Regel: Es gibt nichts umsonst, Irgendjemand zahlt immer. Und da die App WhatsApp kostenfrei ist, bezahlen wir wohl mit unseren Daten.

 

Aber auch ohne diese Änderung der Bedingungen gibt es Punkte, wegen denen WhatsApp regelmäßig für negative Schlagzeilen sorgt: Upload des gesamten Adressbuches auf Server des Messengers, nicht alle gesendeten Inhalte sind Ende-zu-Ende-Verschlüsselt (z.B. Bilder und Sprachnachrichten) und die Hinterlegung einer Telefonnummer ist zwingend erforderlich. Besonders im geschäftlichen Umfeld ist hier mit Blick auf den Datenschutz Vorsicht geboten.

Welche Alternativen gibt es?

WhatsApp ist nicht der einzige Messenger Dienst. Nicht zuletzt deshalb war die Abwanderungswelle nach der ersten Verkündung der Änderungen bei WhatsApp so groß. Denn es gibt genügend Alternativen. In diesem Beitrag geben wir einen kurzen Überblick über die die Apps Telegram, Signal und Threema.

Telegram

Möchte man Telegram als Messenger verwenden, ist es Notwendig die eigene Telefonnummer zu verknüpfen. Eine standardmäßige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat der Messenger nicht. Diese Option ist nur bei „Secret-Chats“ geboten und muss extra ausgewählt werden. Bei Gruppen-Chats ist die Verschlüsselung nicht möglich.

 

Wird die Kontaktsynchronisation genutzt, werden Telefonnummern und Namen von Kontakten aus dem Adressbuch gespeichert. iPhone-Nutzer, die das nicht möchten, haben mit Telegram leider schlechte Karten. Denn bei IOS ist das Starten eines Chats ohne Zugriff auf das Adressbuch nicht möglich.

 

Die Funktion „Leute in der Nähe“ ermöglicht eine genaue Standortermittlung. So angenehm dieses Tool auch sein mag, mit diesem Feature ist eine völlig neue Dimension von Cyberstalking möglich. Die gute Nachricht: Man braucht dazu zumindest ein wenig technisches Know-how. Und: die Funktion muss aktiv eingeschalten werden.

 

Signal:

Auch Nutzer der App Signal, kommen um die Angabe der Telefonnummer nicht herum. Weiterhin muss ein Nutzername angegeben werden, hier gibt sich der Messenger aber auch mit einem Pseudonym zufrieden. Alle Chats sind standardmäßig Ende-zu-Ende verschlüsselt.

 

Bei der Kontaktsynchronisation kann frei entschieden werden, ob zugestimmt wird oder nicht, ganz unabhängig vom verwendeten Gerät. Wird nicht zugestimmt, muss man die Telefonnummern händisch einpflegen.

 

Threema:

Der offensichtlichste Unterschied zwischen Threema und den beiden anderen Diensten Signal und Telegram: Threema ist kostenpflichtig. Das hat den Vorteil, dass ein klares Geschäftskonzept vorliegt und kein Bedarf besteht, mit Datenmissbrauch im Hintergrund Geld zu verdienen.

 

Bei diesem Messenger aus der Schweiz ist zur Registrierung weder eine Telefonnummer noch eine Emailadresse nötig, der Dienst kann also vollkommen anonym verwendet werden. Weiterhin sind alle Chats Ende zu Ende verschlüsselt. Android-Nutzer haben zusätzlich die Option von privaten Chats. Diese werden nicht besser verschlüsselt, sondern können zusätzlich durch eine PIN geschützt werden.

 

Fazit:

Dies war nur ein kurzer Abriss. Alternativen zu WhatsApp gibt es inzwischen viele. Grundsätzlich ist das A und O eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Aufgrund der Möglichkeit vollkommen anonym zu bleiben kann der Messenger Threema empfohlen werden. Wer kein Geld für einen Messenger ausgeben möchte ist mit Signal gut beraten, obwohl hier die Telefonnummer angegeben werden muss. Telegram muss neben der geforderten Telefonnummer weitere Abstiche wegen der fehlenden Möglichkeit auf Verzicht der Kontaktsynchronisation bei iOS machen. Ein weiteres Manko: Keine Standartmäßige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Grundsätzlich ist die Wahl des Messengers abhängig von den persönlichen Präferenzen. Folgendes sollte jedoch immer beachtet werden:

  • Verwendung von End-to-End-Verschlüsselung
  • Prüfen von Datenschutz- & Sicherheitsrichtlinien
  • Kontrolle der eigenen Einstellungen (in der App sowie auf dem eigenen Gerät)
  • Unverzügliche Installation von Updates, um Datenverletzung zu minimieren

So steht einer Datenschutzkonformen Nutzung von Messengern auch im geschäftlichen Kontext nichts im Wege.

Kontakt
close slider

    Bitte senden Sie mir gelegentlich E-Mails zu Produkten und Services von ropa. (Sie können diese E-Mails jederzeit abbstellen.)

    JaNein


    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt.

    Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.