Reaktionen auf die TKG Novelle

Update 27.10.2020 – Noch immer keine Neuigkeiten 

Die Branche wartet weiterhin auf den offiziellen Referentenentwurf für das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG). 

 

Die zentralen Themen der TKG-Novellierung werden die Folgenden sein: 

  • neue Vorschriften zur Harmonisierung des Verbraucherschutzes  
  • Einführung symmetrischer Regulierungsauflagen unabhängig vom Vorliegen signifikanter Marktmacht 
  • Rechtsanspruch auf schnelles Internet in Verbindung mit einer Änderung der Universaldienstvorgaben  
  • die von Teilen der Bundesregierung gewollte Streichung der Umlagefähigkeit der Kosten für den Breitbandanschluss im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.

Wie bereits im ursprünglichen Beitrag (weiter unten) erörtert, schlagen diese Änderungen weiterhin hohe Wellen in der Branche. So wurde bereits ein gemeinsames Verbändeschreiben zur Haftungsbegrenzung verfasst, unter anderem durch Mitwirkung des BUGLAS. Verbändeschreiben zur Versorgungspflicht sowie zum Kundenschutz sind in Arbeit. 

Hinsichtlich des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet bittet BUGLAS um eine klare und funktionierende Definition. Hier muss laut BUGLAS der eigenwirtschaftliche Ausbau von VHC-Netzen den absoluten Vorrang haben. „Dort, wo ein solcher nicht möglich ist, muss Förderung „mit Augenmaß“ zum Einsatz kommen.“ 

 

Zwar fand vergangene Woche ein Spitzentreffen auf Ministerebene zwischen den Bundesministerien statt, hierbei kam es jedoch zu keiner Einigung hinsichtlich der verschiedenen Aspekte der Novellierung. Demnach kann auch noch keine Prognose gegeben werden, wann der offizielle Referentenentwurf veröffentlicht werden soll. 

 

Ursprünglicher Beitrag vom 11.09.2020

Die Bundesregierung stimmt derzeit mehrere Gesetzesmaßnahmen für die zukünftige Regulierung des Telekommunikationssektors ab, die sogenannte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das TKG soll eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, die bis Ende des Jahres in ein deutsches Gesetz gefasst werden muss. 

 

Mit dieser Novelle beschließt die Bundesregierung wichtige Änderungen. Dazu zählen unter anderem die erhebliche Stärkung des Ausbaus mit Trenching, sowie die oberirdische Verlegung. Außerdem sollen Baumaßnahmen für Gigabitnetze durch starke Simplifizierung beschleunigt werden und BürgerInnnen sollen künftig ein Recht auf schnelles Internet erhaltenSeit Bekanntmachung schlägt das Thema in Verbandskreisen hohe Wellen. Einige sehen die TKG-Novelle kritisch. 

 

So auch der FRK-Vorsitzende Heinz-Peter Labonte. Er befürchtet nach Inkrafttreten der Regeln, dass kleine und mittelständische Unternehmen auf der Strecke bleiben und die Duopolisten „ungestört und von Bürokraten gestützt, den Verbrauchern die Preise, ungestört von Wettbewerbern vor Ort, diktieren können“. 

 

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hat hierzu Stellung bezogen. Zwar begrüßt er die Ansätze zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus, sieht diese aber durch das Recht auf schnelles Internet konterkariert. Die erweiterte Universaldienstklausel führe allenfalls zu Zwischenschritten „statt zu einem direkten Ausbau von Glasfaser“.  

 

Auch Bitkom-Präsident Achim Berg äußerte sich hierzu und appelliert an die Bundesregierung, den Gesetzesentwurf zeitnah mit den betroffenen Branchen zu erörtern. 

„Seit fast zwei Jahren diskutiert die Bundesregierung über das neue Telekommunikationsgesetz. Auf der Zielgeraden dürfen keine nationalen Sonderwege eingeschlagen werden. Oberstes Ziel muss bleiben, den Breitbandausbau zu beschleunigen.“ 

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