Das Recht auf schnelles Internet

In viel zu vielen deutschen Gemeinden begegnen wir noch heute den so genannten weißen Flecken. Orte in denen das Internet – Zeitalter  noch immer nicht angekommen ist. Einen Film ohne Ruckeln oder verpixeltes Bild zu streamen – dort ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Doch das soll sich nun ändern! Die Bundesregierung möchte mit einer Überarbeitung des aktuellen Telekommunikationsgesetzes die Voraussetzungen für einen raschen Glasfaserausbau schaffen.

Ein erster Referentenentwurf eines „Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes“ wurde Anfang Juni auf Netzpolitik.org veröffentlicht. Dieses sieht unter anderem ein einklagbares Recht auf einen schnellen Internetanschluss vor. Unterversorgte Gebiete sollen künftig von der Bundesnetzagentur ermittelt werden. Diese wird anschließend mehrere regional operierende Netzbetreiber verpflichten diese Bereiche auszubauen.

 

Schnelles Internet in ganz Europa!

Das Gigabit-Zeitalter soll europaweit eingeläutet werden. Um das zu erreichen, soll es Regulierungserleichterungen für Netzbetreiber von Glasfaser- und modernisierten Kabelnetzen geben. Marktmächtige Unternehmen – wie beispielsweise die Telekom  – sollen sich künftig „freiwillig“ verpflichten, ihr Netz für Wettbewerber zu öffnen. Diese Zusagen müssen „fair, angemessen und nichtdiskriminierend ausgestaltet, sowie für alle Marktteilnehmer offen sein.“ Die Marktmacht der Großen soll sozusagen aufgebrochen werden um den Wettbewerb zu fördern.

Wird trotz allem der Wettbewerb eingeschränkt, so ergeben sich aus dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung mehrere Möglichkeiten dem entgegen zu wirken. Tritt der Fall ein, dass ein Betreiber mit großer Marktmacht die Entwicklung eines „nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarktes“ behindert, so ist es den Regulierern möglich, anderen Netzanbietern den Zugang zu dieser Infrastruktur zu ermöglichen.

 

Verbesserter Verbraucherschutz

Leider kommt es noch immer häufig vor, dass bei Endkunden nicht die Geschwindigkeiten ankommen, die ihnen vom Netzbetreiber vertraglich zugesichert wurden. Die Bundesregierung will künftig für diesen Fall ein Minderungsrecht einführen. Außerdem soll der Kunde in Zukunft das Recht haben, bei einer Störung, die nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen behoben wurde, Entschädigung zu verlangen.

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