Bund darf künftig Glasfasernetze fördern

Dass die Internetversorgung in vielen Teilen Deutschlands heutzutage noch immer unzureichend ist, haben wir bereits im Blogbeitrag „Das Recht auf schnelles Internet“ erläutert. Doch nun soll der Bund künftig die Möglichkeit haben Glasfasernetze zu fördern. Dadurch könnte sich einiges ändern.

 

Bisher wurden nur unterversorgte Gebiete mit Datengeschwindigkeiten von weniger als 30Mbit/s mit staatlicher Unterstützung an Gigabitnetze angeschlossen. Diese Schwelle erhöht sich nun. So wird der Ausbau künftig auch in Gebieten, in denen bis zu 100Mbit/s erreicht werden, mit Steuergeldern gefördert.

Diese Aufgreifschwelle von 100Mbit/s soll bis Ende 2022 gelten. Anschließend kann der flächendeckende Ausbau mit staatlicher Hilfe erfolgen. Sogenannte „sozioökonomische Treiber“ wie beispielsweise Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser etc. sind davon ausgenommen. Diese können bereits mit staatlicher Hilfe vor 2023 angeschlossen werden, auch wenn die Versorgung dort bereits über 100 Mbit/s liegt.

 

Wenn Deutschland in naher Zukunft wirklich im Gigabitzeitalter ankommen möchte, führt kein Weg an einer flächendeckenden Versorgung mit Glasfasernetzen vorbei. Daher ist dieser Schritt aus unserer Sicht ein Richtiger und längst überfällig. Jedoch muss dabei auch darauf geachtet werden, dass dennoch keine „parallelen Glasfasernetze“ gefördert werden und die staatlichen Investitionen wirklich dort ankommen, wo sie einen Mehrwert schaffen und schlechtere (Kupfer-)Netze ersetzt werden.  Wir sind gespannt, welchen Einfluss dieses Vorgehen auf die Ausbaugeschwindigkeit von Glasfasernetzen und den qualitativen Mehrwert der Breitbandversorgung haben wird.

Kontakt
close slider

    Bitte senden Sie mir gelegentlich E-Mails zu Produkten und Services von ropa. (Sie können diese E-Mails jederzeit abbstellen.)

    JaNein


    Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung meiner Anfrage benutzt.

    Mit einem Stern (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.