Neuauflage: Das Graue-Flecken-Förderprogramm

Es steht fest: Seit dem 26.04.2021 können Anträge für die Graue-Flecken-Förderung gestellt werden.

 

Darüber, dass der Bund künftig die Möglichkeit haben soll, Glasfasernetze zu fördern, berichteten wir bereits im September letzten Jahres (Beitrag: Bund darf künftig Glasfasernetze fördern). Im März 2021 lag der Entwurf zur Förderrichtlinie hierzu vor (Beitrag: Graue-Flecken-Förderung: Entwurf der Förderrichtlinie liegt vor).

 

Dass eine leistungsstarke und zuverlässige Internetverbindung in der heutigen Zeit essentiell ist, hat Corona nur noch verdeutlicht. Homeoffice, Home-Schooling, Gaming und Streaming lasten die verfügbaren Netzkapazitäten stark aus. In unterversorgten Gebieten ist daran fast nicht zu denken. Die Netzinfrastruktur muss dem immer weiter steigenden Bandbreitenbedarf gerecht werden.

 

„Digitalpolitisches Kernziel der Bundesregierung ist es deshalb, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. In Gebieten, in denen sich der Ausbau nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung mit einer Neuauflage der Breitbandförderung, dem sogenannten Graue-Flecken-Förderprogramm.“ So heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

 

Bisher wurden nur unterversorgte Gebiete mit Datengeschwindigkeiten von weniger als 30Mbit/s mit staatlicher Unterstützung an Gigabitnetze angeschlossen. Diese Schwelle erhöht sich nun. So sind seit dem 26.04.2021 Anschlüsse, bei denen weniger als 100 Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stehen, förderfähig.

 

Sozioökonomische Schwerpunkte

Es bleibt dabei, dass sozioökonomische Schwerpunkte unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig sind, solange sie nicht bereits gigabitfähig angeschlossen sind. Beispiele hierfür sind Bahnhöfe, Flughäfen, Behörden aber auch kleine und mittlere Unternehmen.

Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete sind außerdem weiterhin bundesweit förderfähig, sofern noch kein Glasfaseranschluss vorliegt oder erfolgt.

Förderungsvolumen

Für die Förderung von Glasfaseranbindungen stellt der Bund rund 12 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit diesen Mitteln sollen 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell finanziert werden. Außerdem sollen davon bis zu 100 Prozent der Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen gedeckt werden. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist.

Wer kann Förderanträge stellen?

Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm beispielsweise von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.

Wie erfolgt die Durchführung?

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen. Genauere Informationen wie die Daten der Ansprechpartner erhalten Sie HIER

 

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